Moderne Kommunikation im Mandatsverhältnis

Allgemein

Vom Anruf bis zum „Zoomen“

Die klassische Kommunikation im Mandatsverhältnis hat sich in den letzten 15 Jahren, insbesondere jedoch in Zeiten der Pandemie, sehr gewandelt. Das gilt allerdings auch für die Bedürfnisse der Rechtsuchenden an Kommunikationswege und Spezialisierungen, welche die Kanzlei der Wahl anbieten soll.

Während es Verbraucher:innen früher darauf ankam, eine persönliche Beratung vor Ort wahrzunehmen, um „ihren Anwalt“ kennen zu lernen, spielt dieser Aspekt für viele Rechtsuchenden heutzutage nur noch eine untergeordnete Rolle.

Dies zeigt sich nicht zuletzt an den aus dem Boden sprießenden LegalTech-Unternehmen, welche über diverse Internetplattformen mehr oder minder eine standardisierte Bearbeitung von Rechtsfällen anbieten, ohne dass Mandant:innen den Sachbearbeiter jemals zu Gesicht bekommen.
Dies ist sicherlich nicht jedermanns Sache und auch nur für eine bestimmte Art von Rechtsfällen möglich, die ein hohes Maß an Standardisierung ermöglichen. Individuelle Bedürfnisse und Fallgestaltungen treten hierbei zurück.

Zudem kommt es den Verbraucher:innen immer mehr auf eine Spezialisierung von Anwält:innen an, welche im ortsnahen Umfeld nicht immer zu finden ist. Hinzu tritt dann noch der Zeit- und Kostenfaktor, welcher aufzuwenden ist, um zur Rechtsberatung zu gelangen, gerade, wenn man auf dem Land wohnt.

Diese Hürden werden heutzutage durch die digitalen Medien und Möglichkeiten zunehmend ausgeräumt. Denn mit den Mitteln der heutigen Kommunikation ist es ohne weiteres möglich, das Mandatsverhältnis z.B. per Telefon, E-Mail, Internet oder Video-Call anzubahnen und durchzuführen, ohne dass dies zu einem Qualitäts- oder Vertrauensverlust innerhalb des Mandatsverhältnisses führt.

Die digitalen Medien erlauben es, auch weiter entfernte Kanzleien zu beauftragen. Umgekehrt ist es den Anwaltskanzleien möglich, auch weiter entfernt wohnende Mandant:innen kompetent zu beraten und zu vertreten, als seien sie vor Ort.

Dieses Konzept wird auch dem Bedürfnis einer schnellen Mandatsbearbeitung gerecht, da die Übertragungszeiten auf ein Minimum reduziert werden. Der Informationsfluss wird verschlankt. Zusätzlich dient es der Nachhaltigkeit, weil weniger Ressourcen durch Vermeidung von Autofahrern, Papier, Toner etc. verbraucht werden.

Auf diese Weise tritt eine Flexibilisierung ein, die beiden Seiten zugutekommt, sowohl den Verbraucher:innen wie auch den Kanzleien. Es ist festzuhalten, dass Fernkommunikation für Mandant:innen heutzutage keinen Nachteil mehr bietet.

Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt, der eine elektronische Übermittlung von Schriftsätzen und Unterlagen an das Gericht verpflichtend vorgeschrieben hat. Zudem ist es auf Antrag möglich, Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung, also per Video, durchzuführen.

Eine moderne und zeitgemäß orientierte Kanzlei verschließt sich dieser Kommunikationswege nicht nur, sondern schöpft diese aus.

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