GRUNDSTÜCKS- UND IMMOBILIENRECHT

Allgemeines Zivilrecht

Soweit ein Grundstück ge- oder verkauft oder belastet wird, ist der Notar zuständig, der auch lediglich außerhalb der „streitigen“ Gerichtsbarkeit arbeitet. Soweit Interessenkonflikte bestehen, z.B. Grundstücksrechte beeinträchtigt werden, ist der richtige Ansprechpartner wieder der Rechtsanwalt. Dies gilt beispielsweise, wenn Grundstücksrechte beeinträchtigt werden, was häufig in nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten der Fall ist. Streitige Angelegenheiten gibt es ebenfalls nicht selten, wenn von Grundstücken Immissionen ausgehen. Grundstücksrechtliche Probleme ergeben sich beispielsweise weiterhin,

wenn in Verträgen zum Beispiel Nutzungsrechte geregelt werden, an die der Vertragspartner sich nicht hält u.a.m.
Ferner gehört zum Grundstücksrecht regelmäßig das Immobilienrecht. Bei einem Kauf oder Verkauf eines Grundstückes oder einer Vermietung bedient man sich nicht selten der Mithilfe eines Maklers. Das Maklerrecht ist ebenfalls Teil des BGB und damit des Zivilrechtes. Nicht selten wird darüber gestritten, ob der Makler ursächlich war für den Verkauf einer Immobilie. Nur dann kann er eine Provision verlangen. Auch darauf bezogen ist es wichtig, eindeutige vertragliche Vereinbarungen zu treffen.

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Heike Ibenthal