SCHADENSERSATZ

Gewährleistung und Mängelhaftung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Mangel auch zu einem Schadensersatzanspruch des Käufers bzw. Bestellers führen. Da der Grundsatz des Bereicherungsverbotes gilt, ist natürlich Voraussetzung, dass auch ein Schaden entstanden ist. Alleine die durch den Mangel vorhandene Wertminderung stellt noch keinen solchen Schaden dar. Wird aber zum Beispiel das gekaufte Auto wegen anfänglich mangelhafter Bereifung beschädigt und ist der Käufer während der Reparatur auf einen Mietwagen angewiesen, so ist ihm ein Schaden in Höhe der Reparatur- und Mietwagenkosten entstanden.

Die für den Schadenersatz notwendige Pflichtverletzung des Verkäufers oder Werkunternehmers liegt in der Regel vor, da der Verkäufer eine mangelfreie Sache schuldet und der Werkunternehmer ein mangelfreies Gewerk.

Schwieriger ist oft die Frage, ob der Verkäufer bzw. Werkunternehmer die Pflichtverletzung gegebenenfalls nicht zu vertreten hat. Hieran scheitert häufig ein Schadensersatzanspruch. Kennt zum Beispiel ein Verkäufer, welcher ein Auto mit mangelhaften Reifen verkauft, den Mangel nicht und musste er diesen auch nicht erkennen, so wird er sich darauf berufen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat.

Wir prüfen gerne, ob Sie als Käufer oder Besteller Schadensersatzansprüche haben bzw. ob sie als Verkäufer oder Werkunternehmer erfolgreich solche Ansprüche abwehren können.

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Björn Schröders