URLAUB UND ARBEITSZEIT

Arbeitsrecht

Neben der Vergütung bzw. dem Lohn spielen die Arbeitszeit und der dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub eine große Rolle. Der Umfang der Arbeitszeit ergibt sich regelmäßig aus dem Arbeitsvertrag, wobei die Lage der Arbeitszeit grundsätzlich dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Hier gibt es selbstverständlich Einschränkungen etwa durch das Arbeitszeitgesetz, entsprechende Verordnungen oder Tarifverträge. Darüber hinaus kann auch die Lage der Arbeitszeit zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vereinbart werden, was das Weisungsrecht des Arbeitgebers einschränkt, dem Arbeitnehmer jedoch eine höhere Sicherheit bietet.

Interessant ist häufig auch die Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer verpflichtet ist, Mehrarbeit bzw. Überstunden zu leisten und inwieweit sich diese Verpflichtung auch auf Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit bezieht.

Hier stellt sich häufig die Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer Vergütung- oder Freizeitausgleichsansprüche hat.

Auch der Umfang des Jahresurlaubes kann Gegenstand einer arbeitsvertraglichen Regelung sein. Zu berücksichtigen ist jedoch der gesetzlich oder tarifvertraglich zu gewährende Mindesturlaub. Insbesondere bei längerfristigen Erkrankungen spielt es immer wieder eine Rolle, wie mit vorhandenem Urlaub und Resturlaub umzugehen ist. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber kann diese Frage von enormer tatsächlicher und finanzieller Bedeutung sein. Wir prüfen für Sie gerne die Rechtslage und geben Tipps zu Handlungsoptionen.

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Björn Schröders