Trennung…… und was dann?

Familienrecht

Eine Trennung ist für die meisten Menschen ein einschneidendes Erlebnis, welches mit vielen Fragen verbunden ist. Jede Trennung ist anders, manche ringen Jahre lang miteinander bevor sie sich dann endgültig trennen, andere Paare trennen sich ganz plötzlich. Allen Trennungen gemeinsam ist jedoch, dass eine gemeinsame Beziehung bestanden hat und das Leben der Beteiligten eng miteinander verflochten war. Ziel einer geordneten Trennung ist daher stets die „Entwirrung“ beider Leben hin zu zwei selbständigen Lebenswegen.

Gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist es wichtig, klare und möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden. Auch wenn die Partnerschaft endet, so bleiben beide jedoch gemeinsam Eltern.

Als einen der ersten Schritte sollten alle wichtigen und relevanten Unterlagen gesichert werden. Hierzu gehören beispielsweise Ausweisdokumente, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Nachweise über Versicherungen, Gehalts- oder Rentenbescheinigungen, Kontoauszüge, Grundbuchauszüge und Mietverträge sowie Nachweise über gemeinsame Geldanlagen und Kredite. Diese Dokumente bzw. deren Kopien dienen vor allem dazu, einen umfassenden Überblick über die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse und die Verhältnisse des Partners zu erlangen. Wichtig ist es, Ordnung in die Unterlagen zu bringen und sich einen Überblick zu verschaffen. Hierbei ist nicht entscheidend, wer die Originalunterlagen behält und wer Kopien fertigt.

Hiernach sollte die Wohnsituation vorrangig geklärt werden, denn Trennung bedeutet, dass es keine häusliche Gemeinschaft mehr gibt. Dafür ist nicht ausreichend, dass sich ein Paar nicht mehr versteht und „auseinandergelebt hat“, vielmehr müssen beide getrennte Wege gehen. Man spricht hierbei von einer Trennung von „Tisch und Bett“. Für das grundsätzlich einzuhaltende Trennungsjahr kann es hierbei auch ausreichend sein, weiter unter einem Dach zu wohnen, aber keinen gemeinsamen Haushalt mehr zu führen. Wichtig ist jedoch, dass man getrennt schläft, getrennt wirtschaftet und keine alltäglichen Dinge mehr für einander erledigt. Vielfach ist jedoch das Konfliktpotenzial zu groß, um weiterhin gemeinsam unter einem Dach zu wohnen.

Soweit keine Einigung gefunden werden kann, wer in der ehelichen Wohnung verbleiben soll, so kommt ein gerichtliches Wohnungszuweisungsverfahren in Betracht. Wohnen die Eheleute gemeinsam in einer Mietwohnung und haben auch den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, so sind in diesem Zusammenhang auch mietvertragliche Fragen zu klären. Eine alleinige Kündigungsmöglichkeit der ausziehenden Partei besteht in der Regel nicht.

Mit der räumlichen Trennung stellt sich auch die Frage der Aufteilung des Hausrates. Schon beim Auszug sollte überlegt werden, wer welche Haushaltsgegenstände bekommt. Hierbei ist der in der Ehe angeschaffte Hausrat möglichst gerecht aufzuteilen. Auch das Familienauto kann hierbei zum Hausrat gehören.

Soweit Kinder vorhanden sind, ist auch zu klären, wer die Kinder künftig betreuen soll und wie Umgangskontakte zum anderen Elternteil ausgestaltet werden sollen. Soweit eine gemeinsame elterliche Sorge besteht, besteht diese auch nach der Trennung fort. Als erste Anlaufstelle bei Konflikten sollte hier das Jugendamt oder eine Beratungsstelle aufgesucht werden.

Im Rahmen der wirtschaftlichen Trennung ist es zudem wichtig, eigene Konten einzurichten und die Versicherungsverträge zu überprüfen. Zu bedenken ist zum Beispiel, dass im Rahmen der Haftpflichtversicherung der mitversicherte Ehegatte mit der Trennung aus dem Versicherungsschutz herausfällt.

Daneben ist es wichtig, Unterhaltsfragen zu klären. In Betracht kommen sowohl Kindesunterhaltsansprüche als auch Ansprüche auf Trennungsunterhalt des wirtschaftlich schlechter gestellten Ehepartners. Soweit die finanziellen Verhältnisse für die Zahlung von Unterhalt nicht ausreichen sind, ist insbesondere im Hinblick auf Kindesunterhaltsansprüche auch die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen – wie zum Beispiel Unterhaltsvorschuss – zu klären.

Man sollte sich zudem verdeutlichen, dass eine Trennung auf das Erbrecht des Ehegatten grundsätzlich keine unmittelbare Auswirkung hat. Während des Trennungsjahres bleibt der getrenntlebende Ehegatte erbberechtigt und zuvor geschlossene Erbverträge behalten grundsätzlich ihre Wirksamkeit.

In steuerlicher Hinsicht ist die gewählte Steuerklasse zu überprüfen. Trennt sich ein Ehepaar im Laufe eines Kalenderjahres, bleiben die gewählten Steuerklassen noch bis zum Ende des Jahres bestehen, im Trennungsjahr kommt noch eine gemeinsame steuerliche Veranlagung in Betracht. Ab dem 1. Januar des Folgejahres müssen sich beide Ehepartner jedoch um den Wechsel ihrer Steuerklasse kümmern.

Bereits dieser Überblick zeigt die Vielschichtigkeit der sich im Rahmen der Trennung ergebenden Probleme. Es ist daher zu empfehlen, sich von einem auf diesem Gebiet fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen und sich in allen rechtlichen Fragen rund um die Trennung bis zur Scheidung Unterstützung zu holen.
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