ERBRECHT

Erben und Vererben

Erbstreitigkeiten waren schon so manches Mal Auslöser für Familienstreitigkeiten oder Grund dafür, dass Freundschaften zerbrochen sind. Rechtzeitige Information über das Erben und Vererben, sowie eine kompetente anwaltliche Beratung kann hierbei helfen Streitigkeiten zu vermeiden.

Ist der „letzte Wille“ nicht in einem Testament oder Erbvertrag geregelt, tritt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge ein. Hier stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Erbfolge den persönlichen Verhältnissen und eigenen Wünschen gerecht wird oder ob die Vermögensnachfolge abweichend geregelt werden soll. Zu entscheiden ist in diesem Zusammenhang auch, ob für den Fall eines Unfalls oder schweren Erkrankung eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung errichtet werden soll.

Die Instrumentarien hierbei sind vielfältig: z. B. ein eigenhändiges Testament, ein öffentliches Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag. Auch der digitale Nachlass ist in heutiger Zeit nicht zu vergessen.

Unabhängig davon, ob im Todesfalle des Erblassers jemand aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrages Erbe geworden ist, stellt sich zunächst die Frage, ob die Erbschaft angenommen werden soll.

Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass eine Erbausschlagung grundsätzlich nur in einem Zeitrahmen von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft möglich ist.

Ist eine Erbschaft angenommen, dann wird oftmals zum Nachweis des Erbrechts ein Erbschein benötigt.

Sind mehrere Miterben vorhanden, ist die Erbschaft auseinanderzusetzen und gegebenenfalls sind Pflichtteilsansprüche zu bedienen. Da Erbauseinandersetzung vielfach erhebliche praktische und rechtliche Schwierigkeiten bereiten, ist in diesem Bereich anwaltlicher Beratung dringend angezeigt.

Ein weiteres Problemfeld stellt ferner die Frage dar, ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Dies richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des Erwerbs sowie dem Verwandtschaftsverhältnisse des Erwerbers/Erben zum Erblasser.

In allen Bereichen des Erbrechts sowohl in der vorbereitenden Beratung als auch im Rahmen der Abwicklung eines Erbfalles stehen wir Ihnen beratend und vertretend kompetent und fachkundig zur Seite.

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Heike Ibenthal