Verkehrsstrafrecht: Gesetze, Folgen und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Ein Überblick über die schwerwiegendsten Delikte

Arbeitsrecht

Das Verkehrsstrafrecht umfasst eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die darauf abzielen, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und Verstöße zu ahnden. Es regelt das Verhalten von Verkehrsteilnehmern und legt fest, welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.

Unfallflucht

Ein besonders schwerwiegender Verstoß ist die Unfallflucht gemäß § 142 StGB, bei der der Fahrer nach einem Unfall den Ort des Geschehens verlässt, ohne sich um die Schadensregulierung oder die Hilfeleistung zu kümmern.

Der Unfallflucht macht sich strafbar, wer sich nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu seiner Person und seiner Beteiligung zu ermöglichen. Die Strafe für Unfallflucht kann Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.

Es reicht z.B. nach einem Unfall nicht aus, eine Nachricht an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Auch wer dann fährt, begeht eine Unfallflucht. Gleiches gilt, wer nach einem Parkplatzunfall doch noch schnell in den Laden, zur Apotheke oder Arzt geht (es sei denn, es liegt ein rechtfertigender Notfall vor).

Zudem wird in der Regel – insbesondere bei Fremdschäden über 1200 € – die Fahrerlaubnis entzogen. Die genaue Dauer des Entzugs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Schwere des Unfalls, dem Verhalten des Fahrers und eventuellen Vorstrafen.

Von Ausnahmen abgesehen wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Bei schweren Vergehen kann der Entzug auch länger dauern oder sogar lebenslang sein.

Gefährdung des Straßenverkehrs

Die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer sind grundlegende Prinzipien, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Der § 315c StGB behandelt den Tatbestand der „Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Führen eines Kraftfahrzeugs“. Dieser Paragraph stellt bestimmte Handlungen unter Strafe, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden und somit das Leben oder die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden können.

Gemeint ist ein verkehrsrechtliches Fehlverhalten das zu einem Unfall oder „Beinaheunfall“ geführt hat.

Die Strafe für eine solche Gefährdung des Straßenverkehrs kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren zur Folge haben. Zudem wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen und es können weitere Maßnahmen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Auch ein (Beinahe-)Unfall aufgrund Übermüdung kann eine Strafe nach § 315c StGB nach sich ziehen.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben kann, sondern vor allem auch eine erhebliche Gefahr für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer darstellt.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt zudem einen eigenen Straftatbestand dar, der geahndet wird.

Trunkenheit im Verkehr

  • 316 StGB behandelt den Tatbestand der „Trunkenheit im Verkehr“.
    Dieser Paragraph stellt das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unter Strafe.

Gemäß § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht oder ein Unfall verursacht wird. Bereits die bloße Trunkenheit im Verkehr reicht aus, um den Tatbestand zu erfüllen.

Bei absoluter Fahruntüchtigkeit (mehr als 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration) liegt unwiderlegbar eine Fahruntüchtigkeit vor. Aber auch darunter kann, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen, wie das Fahren von Schlangenlinien hinzukommen, eine Fahruntüchtigkeit vorliegen.

Ebenso reichen schon geringe Konzentrationen von „harten Drogen“ (insb. Amphetamin, Kokain, Heroin) im Blut, um eine Trunkenheit im Verkehr zu begründen.

Die Strafe für Trunkenheit im Verkehr kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren zur Folge haben. Zudem wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen und es können weitere Maßnahmen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, muss der Fahrer verschiedene Schritte unternehmen. Zunächst muss er eine Sperrfrist abwarten, die je nach Dauer des Entzugs variiert. Während dieser Zeit darf er kein Fahrzeug führen. Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Fahrer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, bestehen. Diese Untersuchung soll die Fahreignung des Fahrers überprüfen und sicherstellen, dass er keine Gefahr für sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Die MPU umfasst in der Regel eine psychologische Untersuchung, eine ärztliche Untersuchung sowie eine Verkehrsbeobachtung.

Darüber hinaus kann es je nach Einzelfall erforderlich sein, dass der Fahrer an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmt. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass der Fahrer sein Verhalten im Straßenverkehr reflektiert und mögliche Ursachen für den Verstoß erkennt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen und Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.

Es empfiehlt sich daher, bei einem Verkehrsdelikt einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um eine individuelle Beratung zu erhalten und den Prozess der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bestmöglich zu unterstützen.

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